Hilfe bei Formalitäten im Sterbefall
Alle Informationen zu Todesbescheinigung, Leichenschau & Sterbeurkunde
Fristen, Kosten & Checkliste für den Sterbefall
Der Totenschein (auch Todesbescheinigung oder Leichenschauschein genannt) ist ein amtliches Dokument, das nach dem Tod einer Person von einem Arzt ausgestellt wird. Er bestätigt den Tod und gibt Auskunft über Todeszeitpunkt, Todesart und Todesursache.
Wichtig: Der Totenschein ist nicht mit der Sterbeurkunde zu verwechseln! Der Totenschein wird vom Arzt ausgestellt, die Sterbeurkunde vom Standesamt.
Verständigen Sie den Hausarzt oder bei dessen Abwesenheit den ärztlichen Bereitschaftsdienst (116117). Der Arzt führt die Leichenschau durch und stellt den Totenschein aus.
📞 Hausarzt oder 116 117 (ärztlicher Bereitschaftsdienst)
Der diensthabende Arzt der Einrichtung übernimmt die Leichenschau und stellt den Totenschein aus. Sie müssen sich um nichts kümmern.
✓ Automatische Ausstellung durch die Einrichtung
Rufen Sie sofort den Notarzt (112). Bei ungeklärter Todesursache oder Verdacht auf nicht-natürlichen Tod wird die Polizei informiert und ggf. eine Obduktion angeordnet.
📞 Notruf: 112
Hinweis: Ohne ärztliche Leichenschau darf der Verstorbene nicht bewegt oder überführt werden. Warten Sie immer auf den Arzt!
Sie müssen den Totenschein nicht beantragen - er wird automatisch vom Arzt nach der Leichenschau ausgestellt. Sie erhalten ihn in der Regel direkt vor Ort oder vom Bestattungsunternehmen.
1. Bestatter kontaktieren
Ein Bestattungsunternehmen übernimmt die Überführung und kümmert sich um alle Formalitäten.
→ Jetzt anrufen: 02361 / 9503882. Sterbeurkunde beim Standesamt beantragen
Mit dem Totenschein müssen Sie innerhalb von 3 Werktagen die Sterbeurkunde beim Standesamt beantragen. Der Bestatter kann dies für Sie übernehmen.
3. Dokumente zusammenstellen
Sie benötigen: Personalausweis des Verstorbenen, Geburtsurkunde, ggf. Heiratsurkunde / Scheidungsurteil.
Die Kosten hängen von Tageszeit und Aufwand ab:
Pro Ausfertigung der Sterbeurkunde:
Tipp: Bestellen Sie gleich mehrere Sterbeurkunden (ca. 5-10 Stück), da Sie diese für Banken, Versicherungen, Rentenversicherung und andere Behörden benötigen.
Ein Arzt muss unverzüglich den Tod feststellen und die Leichenschau durchführen. Bis dahin darf der Verstorbene nicht bewegt werden.
Der Verstorbene sollte innerhalb von 36 Stunden überführt werden (bei Kühlmöglichkeit länger möglich).
Die Sterbeurkunde muss spätestens am 3. Werktag nach dem Tod beim zuständigen Standesamt beantragt werden.
In NRW muss die Bestattung in der Regel innerhalb von 8 Tagen nach dem Tod erfolgen (je nach Kommune 4-10 Tage).
Arzt verständigen (sofort)
Hausarzt, Bereitschaftsdienst (116117) oder Notarzt (112)
Totenschein erhalten
Arzt stellt nach Leichenschau den Totenschein aus
Dokumente zusammenstellen
Personalausweis, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, ggf. Scheidungsurteil
Sterbeurkunde beim Standesamt beantragen
Innerhalb von 3 Werktagen (Bestatter kann dies übernehmen)
Bestattung planen
Bestattungsart, Trauerfeier, Friedhof / Beisetzungsort
Behörden & Versicherungen informieren
Rentenversicherung, Krankenkasse, Lebensversicherung, Bank, etc.
Wir helfen Ihnen! Unser Bestattungshaus übernimmt alle behördlichen Formalitäten und begleitet Sie durch den gesamten Prozess.
Der Totenschein wird vom Arzt ausgestellt und bestätigt den Tod. Die Sterbeurkunde ist ein amtliches Dokument vom Standesamt und dient als Nachweis für Behörden und Versicherungen.
Empfohlen werden 5-10 Ausfertigungen, da Sie diese für verschiedene Stellen benötigen (Rentenversicherung, Krankenkasse, Banken, Versicherungen, Nachlassgericht).
Der Totenschein wird automatisch vom Arzt ausgestellt. Der Bestatter übernimmt die Beantragung der Sterbeurkunde beim Standesamt für Sie.
Bei ungeklärter Todesursache wird die Staatsanwaltschaft informiert und ggf. eine Obduktion angeordnet. Dies verzögert die Ausstellung des Totenscheins.
Die Kosten für die Leichenschau und den Totenschein trägt zunächst der Bestatter und rechnet sie über die Bestattungskosten ab.
Die Leichenschau muss unverzüglich nach Feststellung des Todes erfolgen. Der Verstorbene darf bis dahin nicht bewegt oder überführt werden.
Im Trauerfall übernehmen wir alle behördlichen Angelegenheiten und begleiten Sie Schritt für Schritt.